Schleswig-Holsteinische Arztpraxen, die hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbringen, können auch im Jahr 2024 eine Förderung für die barrierefreie Gestaltung ihrer Website aus dem Fonds für Barrierefreiheit beantragen. Wir stellen eine Übersicht über die Förderhöhe, die Förderbedingungen und den Weg zur Förderung in diesem Artikel dar.