Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele digitale Dienstleistungen keine freiwillige Qualitätsmaßnahme mehr, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Nun hat die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) ihre Marktüberwachungsstrategie veröffentlicht und damit erstmals konkret beschrieben, wie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen kontrolliert werden soll.
Für Unternehmen liefert das Dokument wichtige Hinweise darauf, welche Risiken künftig bestehen, welche Branchen besonders im Fokus stehen und warum es sinnvoll ist, die eigene digitale Barrierefreiheit nicht erst dann zu prüfen, wenn eine Beschwerde eingeht.
Inhaltsübersicht
- Die Marktüberwachung wird aktiv prüfen
- Automatisierte Prüfungen werden zum Standard
- Welche Unternehmen stehen besonders im Fokus?
- Beschwerden und Verbandsklagen gewinnen an Bedeutung
- Nicht nur die Website wird geprüft
- Welche Konsequenzen drohen?
- Wie wir Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen
- Fazit
Die Marktüberwachung wird aktiv prüfen
Ein zentraler Punkt der Strategie ist die Unterscheidung zwischen aktiver und reaktiver Marktüberwachung.
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass sie erst dann mit einer Prüfung rechnen müssen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher oder Verbände eine Beschwerde einreichen. Die Strategie zeigt jedoch deutlich, dass die Behörde auch unabhängig von Beschwerden eigene Kontrollen durchführen wird.
Das bedeutet: Unternehmen können künftig auch ohne konkreten Anlass in den Fokus der Marktüberwachung geraten.
Automatisierte Prüfungen werden zum Standard
Besonders interessant ist die Ankündigung der Marktüberwachung, bei webbasierten Dienstleistungen verstärkt automatisierte Prüfverfahren einzusetzen.
Durch technische Prüfwerkzeuge sollen große Mengen von Websites, Kundenportalen und digitalen Dienstleistungen effizient analysiert werden können. Dadurch wird die Behörde in die Lage versetzt, deutlich mehr Angebote zu überprüfen als durch rein manuelle Kontrollen möglich wäre.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Sichtbare und automatisiert erkennbare Barrieren werden künftig wesentlich schneller auffallen als bisher.
Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass automatisierte Tests nur einen Teil der tatsächlichen Barrierefreiheit bewerten können. Viele Anforderungen der WCAG und des BFSG lassen sich ausschließlich durch manuelle Expertenprüfungen und Tests mit assistiven Technologien zuverlässig bewerten.
Welche Unternehmen stehen besonders im Fokus?
Die Marktüberwachungsstrategie beschreibt mehrere Risikofaktoren, anhand derer Prüfungen priorisiert werden.
Besonders relevant sind:
- Dienstleistungen mit hoher Nutzerreichweite
- Unternehmen mit großen Marktanteilen
- Digitale Angebote mit hoher gesellschaftlicher Relevanz
- Komplexe und interaktive Dienstleistungen
- Unternehmen, gegen die bereits Beschwerden oder Hinweise vorliegen
Dadurch ist davon auszugehen, dass insbesondere folgende Branchen verstärkt überwacht werden:
- Banken und Finanzdienstleister
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Telekommunikationsunternehmen
- Verkehrs- und Mobilitätsanbieter
- Ticket- und Buchungssysteme
- Kundenportale und Self-Service-Anwendungen
- Streaming- und Kommunikationsdienste
Darüber hinaus weist die Strategie ausdrücklich darauf hin, dass auch lokale Monopole in den Fokus geraten können. Ein regionaler Verkehrsbetrieb oder ein lokaler Versorger kann deshalb trotz vergleichsweise geringer Nutzerzahlen eine hohe Priorität für die Marktüberwachung erhalten.
Beschwerden und Verbandsklagen gewinnen an Bedeutung
Neben den aktiven Kontrollen werden Verbraucherbeschwerden und Anträge anerkannter Verbände eine wichtige Rolle spielen.
Bereits heute engagieren sich zahlreiche Interessenvertretungen für die Durchsetzung digitaler Barrierefreiheit. Die Marktüberwachungsstrategie macht deutlich, dass entsprechende Hinweise und Anträge künftig systematisch ausgewertet werden.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur die technische Umsetzung der Anforderungen betrachten, sondern auch nachvollziehbar dokumentieren können, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit bereits umgesetzt wurden.
Nicht nur die Website wird geprüft
Ein weiterer wichtiger Aspekt wird häufig unterschätzt.
Die Marktüberwachung prüft nicht ausschließlich die technische Barrierefreiheit von Websites oder Apps. Ebenso relevant sind die gesetzlichen Informationspflichten.
Unternehmen müssen Informationen über die Barrierefreiheitsmerkmale ihrer Dienstleistungen bereitstellen und diese Informationen selbst barrierefrei zugänglich machen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung
- Beschreibungen von Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten
- Kundeninformationen
- Dokumentationen und ergänzende Inhalte
Fehlende oder unzureichende Informationen können ebenfalls Gegenstand von Marktüberwachungsmaßnahmen werden.
Welche Konsequenzen drohen?
Die Marktüberwachungsbehörde verfolgt einen abgestuften Ansatz.
Zunächst werden Unternehmen aufgefordert, festgestellte Mängel innerhalb einer Frist zu beheben. Werden die Anforderungen anschließend weiterhin nicht erfüllt, kann die Behörde weitergehende Maßnahmen anordnen.
Diese reichen bis zur Einschränkung oder Untersagung der Dienstleistung. Zusätzlich können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Wie wir Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen
Die Anforderungen des BFSG betreffen weit mehr als einen einzelnen Accessibility-Check.
Eine nachhaltige Umsetzung erfordert die Kombination aus automatisierten Prüfungen, manuellen Expertentests, technischer Beratung und nachvollziehbarer Dokumentation.
Wir unterstützen Unternehmen dabei unter anderem durch:
- BFSG- und WCAG-Konformitätsprüfungen
- Schulungen für Entwicklung, Design und Redaktion
- Beratung zur Etablierung der digitalen Barrierefreiheit im Unternehmen durch nachhaltige automatisierte Vorprüfungen und Monitoring
- Qualitätssicherung während Entwicklungsprojekten
- Beratung zur Erstellung von Barrierefreiheitserklärungen und Nachweisen
Unser Ziel ist es, Barrieren frühzeitig zu identifizieren, Risiken zu minimieren und Unternehmen bei der nachhaltigen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen zu begleiten.
Fazit
Die veröffentlichte Marktüberwachungsstrategie zeigt deutlich, dass die Durchsetzung des BFSG aktiv vorbereitet wird. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre digitalen Dienstleistungen systematisch zu prüfen und bestehende Barrieren abzubauen.
Wer frühzeitig handelt, reduziert nicht nur regulatorische Risiken, sondern verbessert gleichzeitig die Nutzbarkeit seiner digitalen Angebote für alle Menschen.
