Barrierefreiheitserklärung erstellen – Erklärungen, Muster, Vorlagen und Beispiele zur Erklärung der Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die digitale Barrierefreiheit ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Thema geworden, insbesondere mit der zunehmenden Nutzung digitaler Technologien in allen Lebensbereichen. Um sicherzustellen, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen haben, hat der Gesetzgeber verschiedene Regelungen erlassen. Eine davon ist die Pflicht zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung, wie sie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt ist. In diesem Artikel erläutern wir die rechtlichen Hintergründe und Anforderungen dieser Pflicht, welche Muster und Vorlagen für die Barrierefreiheitserklärungen verwendet werden können und wie Sie bei Erstellen der Erklärung zur Barrierefreiheit vorgehen sollten.

Hintergrund und Ziele des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll die Barrierefreiheit in Deutschland verbessern. Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten haben. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das den aktuellen Stand der Barrierefreiheit einer Website oder mobilen Anwendung beschreibt. Sie soll Transparenz schaffen und Nutzer darüber informieren, inwieweit die digitalen Inhalte den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Die Erklärung muss regelmäßig - mindestens jährlich - aktualisiert werden und sowohl die bestehenden Barrieren als auch geplante Maßnahmen zu deren Beseitigung aufführen.

Welche rechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheitserklärung gibt es?

Gemäß dem BFSG sind öffentliche Stellen sowie bestimmte private Anbieter verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Allerdings gibt es noch keine genauen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, wie eine Erklärung zur Barrierefreiheit genau auszusehen hat. Nach § 3 abs. 2 BFSG - Verordnungsermächtigung wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, die Anforderungen festzulegen. Bislang wurden in der Anlage 3 BFSG nur grob 4 Anforderungen formuliert:

Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit nach Anlage 3 BFSG

  • eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format;
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind;
  • eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen in der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt;
  • die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Solange diese Anforderungen noch nicht konkretisiert und offiziell veröffentlicht worden sind, wird Unternehmen empfohlen für ihre Erklärungen zur Barrierefreiheit sich an die Vorlagen für den öffentlichen Sektor zu orientieren.

Folgende Inhalte muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit für Behörden auf Webseiten und Apps beinhalten

  • Die Erklärung muss den Grad der Übereinstimmung der Website oder mobilen Anwendung mit den Barrierefreiheitsanforderungen darstellen.
  • Es müssen detaillierte Informationen über die nicht barrierefreien Inhalte und die Gründe für deren Nichtzugänglichkeit angegeben werden.
  • Die Kontaktinformationen der verantwortlichen Stelle müssen klar und deutlich angegeben werden.
  • Die Barrierefreiheitserklärung muss regelmäßig, mindestens jährlich überprüft und aktualisiert werden, um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit korrekt widerzuspiegeln.
  • Änderungen und Verbesserungen der Barrierefreiheit müssen in der Erklärung dokumentiert werden.
  • Es muss auf ein Feedbackmechanismus zum Melden von Barrieren hingewiesen werden.

Wo muss die Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz veröffentlicht werden

Die Erklärung muss leicht auffindbar und zugänglich auf der jeweiligen Website oder mobilen Anwendung veröffentlicht werden. Häufig wird sie daher bei Webseiten direkt in der Footer-Navigation bei den rechtlichen Hinweisen wie Impressum oder Datenschutz untergebracht. In der Anlage 3 BFSG heißt es hierzu "Der Dienstleistungserbringer gibt zu seiner Dienstleistung im Sinne des § 1 Absatz 3 in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise an, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllt"

In welchem Format muss die Barrierefreiheitserklärung angeboten werden?

Die Barrierefreiheitserklärung sollte in einfacher Sprache verfasst sein und in barrierefreien Formaten zur Verfügung stehen. Häufig werden Barrierefreiheitserklärungen als HTML- oder PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Auf Webseiten ist die Darstellung in einfachem HTML am nutzerfreundlichsten, da hier kein Medienbruch stattfindet.

Welche Feedbackmechanismen für das Melden von Barrieren sind erlaubt?

Der Gesetzgeber schreibt keine bestimmten Feedbackmechanismen vor. Am häufigsten wird die Möglichkeit von Melden von Barrieren über ein Kontaktformular, einer E-Mail-Adresse oder seltener via Telefon oder Chat angeboten.

Anforderungen an den Feedbackmechanismus zum Barrieren melden

Unabhängig davon, welcher Mechanismus gewählt wird, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:

  • Zugänglichkeit: Der Mechanismus selbst muss barrierefrei sein, d.h. er muss für alle Nutzer zugänglich und nutzbar sein.
  • Datenschutz: Es muss sichergestellt sein, dass alle Daten vertraulich behandelt und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.
  • Antwortzeiten: Es sollten klare Richtlinien für die Reaktionszeiten festgelegt und den Nutzern kommuniziert werden, um sicherzustellen, dass Meldungen zeitnah bearbeitet werden.
  • Transparenz: Nutzer sollten informiert werden, wie ihre Meldungen verarbeitet und welche Schritte unternommen werden, um die gemeldeten Barrieren zu beheben.

Barrierefreiheitstests sind Grundlage zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung

Für die praktische Umsetzung der Barrierefreiheitserklärung ist es elementar, dass durch einen Barrierefreiheitstest (Selbst- oder Dritttests), alle Barrieren auf einer Webseite aufgedeckt werden. Ein einfacher Hinweis, dass die Webseite nicht barrierefrei ist, reicht nicht aus. Nur wenn die Barrieren bekannt sind, können diese direkt behoben oder in die Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen werden.

Wir haben schon vielen Kunden mit Barrierefreiheitstests geholfen, einen exakten Blick über den Barrierefreiheitszustand ihrer Seite zu erlangen und darauf aufbauend eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung zu verfassen. Fragen Sie jetzt ein Beratungstermin zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit an.

Nicht barrierefreie Inhalte - was können Unternehmen tun?

Unternehmen sind verpflichtet die vorhandenen Barrieren in die Barrierefreiheitserklärung mitaufzunehmen. Die Aufnahme der Barrieren in der Erklärung zur Barrierefreiheit entbindet allerdings nicht zur Pflicht die Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit zu erfüllen - sprich früher oder später muss das Angebot barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Auch müssen Alternativfunktionen als Ersatz für die nicht zugänglichen Funktionen aufgeführt werden, falls diese zur Verfügung stehen.

Es gibt zwei Ausnahmen, wann eine Barriere nicht behoben werden muss.:

  1. Kurzfristig: Aus Gründen der Wirtschaftlichen Zumutbarkeit können Unternehmen auf Barrieren verweisen, die nicht unmittelbar behoben werden können, weil der wirtschaftliche Aufwand zu hoch ist. Sobald eine technische Möglichkeit existiert, die nicht zugängliche Funktionalität im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen zugänglich anzubieten, muss diese Barriere behoben werden.
  2. Langfristig: Barrieren dürfen bestehen, wenn das Angebot nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen.

Barrierefreiheitserklärung Muster und Vorlagen: So kommen Sie zu einer rechtlich konformen Erklärung zur Barrierefreiheit

Es gibt zahlreiche Muster und Vorlagen für die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung. Die meisten Muster beziehen sich jedoch auf Barrierefreiheitserklärungen für den öffentlichen Sektor. Offizielle Vorlagen für Barrierefreiheitserklärungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde vom Gesetzgeber noch nicht zur Verfügung gestellt. Daher ist es zu empfehlen, seine Barrierefreiheitserklärung an bereits genutzte Muster zu orientieren.

Unter Anderem hat die EU mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1523 in ihren Anhang eine Vorlage zur Barrierefreiheitserklärung aufgeführt. Eine Beispiel Erklärung zur Barrierefreiheit des fiktiven Unternehmens Muster GmbH könnte wie folgt aussehen. Wir nehmen an, dass der Firmensitz des Unternehmens in Hessen ist, da für Hessen bereits die Marktüberwachungstelle bekannt ist.

beispielhafte Barrierefreiheitserklärung

Name und Anschrift des Unternehmens: Muster GmbH, Musterstraße 1, 35390 Gießen, Deutschland
Domain: www.mustergmbh.de
Telefon: 0123456789
E-Mail: info@mustergmbh.de

Einleitung

Die Muster GmbH ist bestrebt, ihre Website www.mustergmbh.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mustergmbh.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.mustergmbh.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
  • Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.

Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

  • Komplexe interaktive Anwendungen z. B. Games: Bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen. (Auflistung einer Liste der Funktionen, die nicht zugänglich sind.)
  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.mustergmbh.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

  • Kontaktformular: www.mustergmbh.de/barrieren-melden
  • E-Mail: barrieren@mustergmbh.de
  • Telefon: 0123456789
  • Postanschrift: Stichwort Barrieren melden, Muster GmbH, Musterstraße 1, 35390 Gießen, Deutschland

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Adresse der Durchsetzungsstelle:

  • Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT), Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen
  • Telefon: +49 641 303-2902
  • E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de

Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

  • Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT), Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen
  • Telefon: +49 641 303-2902
  • E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. Juni 2024 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit die von der "Barrierefreiheitstest GmbH, Stolzestraße 17, 35390 Gießen" durchgeführt wurde.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.

Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 12.06.2024.

Fazit

Die Pflicht zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Inklusion. Sie trägt dazu bei, Transparenz über den Stand der Barrierefreiheit zu schaffen und ermöglicht es Nutzern, Barrieren zu melden und Verbesserungen anzuregen. Durch die Einhaltung dieser Anforderungen können öffentliche Stellen und private Anbieter nicht nur rechtliche Vorgaben erfüllen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten.

Wir haben schon vielen Kunden mit Barrierefreiheitstests geholfen, einen exakten Blick über den Barrierefreiheitszustand ihrer Seite zu erlangen und darauf aufbauend eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung zu verfassen. Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Beratungstermin zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit an.

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